Verordnung über die Gewährung von Beiträgen

Die Gemeinde Mühlbach gewährt Beiträge zur Unterstützung gemeinnütziger Initiativen, Projekte und Investitionen im Interesse der lokalen Bevölkerung – transparent und nach klaren Kriterien.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

29.12.2021

Beschreibung

Die Gemeinde Mühlbach unterstützt mit finanziellen und sachlichen Beiträgen gemeinnützige Organisationen, Vereine und Einzelpersonen, die sich für das Wohl der lokalen Gemeinschaft engagieren. Die Verordnung regelt die Arten der Beiträge (laufend, einmalig, Investitionen, Schaffung von Vermögensgütern zugunsten Dritter, Sachleistungen), die Antragsmodalitäten, die Prüfung und Auszahlung sowie die Pflichten der Beitragsempfänger. Ziel ist eine gerechte und nachvollziehbare Förderung von Projekten in verschiedenen Bereichen.

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Kontakt

Finanzdienst

KATHARINA-LANZ-STRASSE 47, 39037 MÜHLBACH+39 0472 886779buchhaltung@muehlbach.it

Dateiformat

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Lizenz

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

29.12.2021

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 10.07.2025, 10:53 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen