Gemeindekommission für Landschaft

Gemeindekommission für Landschaft der Gemeinde Mühlbach

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Die Gemeindekommission für Landschaft gibt unter dem Vorsitz jenes Mitgliedes, welches der Gemeinderat dazu bestimmt hat, eine begründete, nicht bindende Stellungnahme im Verfahren zur Erteilung der landschaftsrechtlichen Genehmigung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ab.

Eine bindende Stellungnahme dieser Kommission ist hingegen für die Anbringung von Photovoltaikpaneelen und thermischen  Sonnenkollektoren in den vom DLH vom 8. April 2020, Nr. 13, (Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen) vorgesehenen Fällen einzuholen.

Die Aufgaben und Befugnisse, die vom Gesetz und der Bauordnung der Gemeinde der Sektion Bauwesen der GKRL zugewiesen
sind, werden von der Gemeindekommission für Landschaft wahrgenommen.

Art der Organisation

Kommissionen

Verantwortlich

Johann Wild

Vorsitzender

Reinhard Nothdurfter

Ersatz-Vorsitzender

Mitglieder

Regina Steinmann

Sachverständige für Baukultur

Gerhard Haller

Sachverständiger für Landschaft

Orte

Marktgemeinde Mühlbach

KATHARINA-LANZ-STRASSE 47, 39037 MÜHLBACH

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 06.03.2024, 14:22 Uhr