Die Gemeindeverwaltung vergibt jährlich Beiträge für die ordentliche Tätigkeit sowie als Spesenzuschuss.
Unter laufenden Beiträgen verstehen sich alle wiederkehrenden Zuwendungen an Dritte, um deren Tätigkeit aufgrund eines entsprechenden Programms zu unterstützen.
Sachbereiche und Antragsteller
Gemäß Verordnung über die Gewährung von Beiträgen können folgende Sachbereiche berücksichtigt werden:
- gesundheitsfördernde Maßnahmen
- Kultur, Erziehung und Bildung
- Sport, Erholung und Freizeit
- Zivilschutz, Umwelt- und Landschaftsschutz
- Belange des Kultus
- Förderung wirtschaftsbelebender Aktivitäten
Beiträge können nur an folgende Rechtssubjekte, die keine Gewinnabsicht verfolgen und ihre Tätigkeit zum Wohle der örtlichen Bevölkerung ausüben, gewährt werden:
- private Körperschaften, Stiftungen und an andere Einrichtungen privater Natur
- öffentliche Körperschaften
- Vereine und Gruppen
- Einzelpersonen, die ehrenamtlich und unentgeltlich im Interesse der Gemeindebevölkerung tätig sind