Pilzsammelgenehmigung

Hier finden Sie alle Informationen zur Pilzsammelgenehmigung.

Dienst aktiv
Steinpilze

Für wen

Alle Bürgerinnen und Bürger, die im Gemeindegebiet von Mühlbach Pilze sammeln, können diesen Dienst in Anspruch nehmen.

Beschreibung

Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz vom 19. Juni 1991, Nr. 18 i.g.F. (Link zum Gesetzestext) geregelt.

Voraussetzungen für das Pilzesammeln

  • außerhalb der Wohnsitzgemeinde: Einzahlung Fixgebühr von € 8,00 zugunsten der Gemeinde, in welcher man sammeln möchte (einmalige Zahlungen auch für mehrere gerade Tage möglich) und Personalausweis
  • innerhalb der Wohnsitzgemeinde: nur Personalausweis

Einzahlungsmöglichkeiten:

Eine Anleitung zur pagoPA Spontanzahlung finden Sie im nachfolgenden Dokument:
Anleitung pagoPA Spontanzahlungen

Weiter Informationen zu den aktuell gültigen Bestimmungen finden Sie hier.

Zugang zum Dienst

Kontakte

Finanzdienst

KATHARINA-LANZ-STRASSE 47, 39037 MÜHLBACH+39 0472 886779buchhaltung@muehlbach.it

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 25.01.2024, 12:20 Uhr