NEU: im Sinne des Beschlusses der Landesregierung vom 09.07.2024 ist die tägliche Gebühr pro Person ab sofort auf 10,00 Euro erhöht worden.
Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz geregelt und unterliegt folgenden Vorschriften:
- Pilze dürfen nur an geraden Tagen zwischen 7 Uhr und 19 Uhr gesammelt werden
- Personen, welche in der Gemeinde ansässig sind, dürfen bis zu 2 kg Pilze pro Tag und Person sammeln
- Personen, welche nicht in der Gemeinde ansässig sind, dürfen bis zu 1 kg Pilze pro Tag und Person sammeln
- Pilze müssen am Fundort grob gereinigt und in einem festen, offenen und gut durchlüfteten Behälter transportiert werden
- die Verwendung von Rechen und Harken ist verboten.
Personen, welche nicht in der Gemeinde ansässig sind, müssen für das Sammeln von Pilzen pro Tag und Person eine Gebühr von 10,00 Euro - entrichten. Die Gebühren können entweder direkt im Tourismusbüro bezahlt werden (bei Beantragung der Bewilligung zum Pilze sammeln) oder mittels Einzahlung per pagoPA.
Die Einzahlung über den Dienst pagoPA kann über die epays-Seite der Südtiroler Einzugsdienste AG, bzw. über folgenden Link getätigt werden: https://www.epays.bz/pilze-muehlbach.
Die Einzahlungsbestätigung, mit Angabe der einzelnen Daten der Sammeltage, muss bei der Sammlung mitgeführt werden.
Ansässige Personen müssen lediglich einen Personalausweis mit sich führen.
Weitere Informationen finden Sie im Bürgernetz.