Die Anträge um Einschreibungen in den Kindergarten erfolgen auch heuer ausschließlich ONLINE.
Sie sind über das Online-Portal der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol an den Kindergarten des Einzugsgebietes zu richten.
Alle Mädchen und Jungen, die innerhalb Dezember 2025 das dritte Lebensjahr vollenden, können in den Kindergarten eingeschrieben werden.
Voraussetzung für den Besuch des Kindergartens ist die Erfüllung der Impfpflicht im Sinne des Gesetzesdekretes vom 7. Juni 2017, NR.73.
Auch Kinder, die bereits den Kindergarten besuchen, müssen die Einschreibung online bestätigen.
TERMIN der Einschreibungen: 08. – 16. Jänner 2025
Bei Berufstätigkeit beider Eltern kann auch um die verlängerte Unterweisungszeit angesucht werden. Das Ansuchen dazu wird über einen Link im Portal bereitgestellt.
Bei einer Anmeldung von mind. 10 Kindern/Tag wird das Angebot auf der Basis der verfügbaren Personalressourcen aktiviert.
Bitte denken Sie daran, den SPID Account, die digitale Identitätskarte (CIE) oder die Bürgerkarte vorher rechtzeitig zu aktivieren, da diese für die Einschreibung benötigt werden.
Der Link enthält allgemeine Informationen zur Online-Einschreibung:
Der Zugriff auf den Online-Dienst ist im Zeitraum der Einschreibung (ab 08.01.2025) aktiv und für die Bürger verfügbar (wenn der Button "Zum Online-Dienst“ sichtbar ist).
Online-Einschreibung in Kindergarten der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol
Online-Einschreibung in Kindergärten der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol | Dienstleistungen A-Z | Autonome Provinz Bozen - Südtirol
Informationen zu den Online-Einschreibungen:
In den deutschsprachigen Kindergarten einschreiben | Kindergarten | Autonome Provinz Bozen - Südtirol