Entgegen der herrschenden Meinung, dass die Fälligkeit der Identitätskarten in Papierform, welche für 3. August 2026 vorgesehen war, bis zum angegebenen Verfallsdatum auf der Rückseite für alle Zwecke verlängert wurde, wird mitgeteilt, dass:
Für die Auslandsreise ab 3. August 2026 sind die Identitätskarten in Papierform nicht mehr gültig. Weiters können die Identitätskarten in Papierform z.B. nicht mehr zur Aktivierung neuer digitaler Identitäten oder zum Abschluss neuer Vertragsbeziehungen verwendet werden.
Mit Art. 11 des Gesetzesdekretes vom 26. Juni 2026, Nr. 108 wurden einige Bestimmungen festgesetzt, für welche die Identitätskarten in Papierform weiterhin Gültigkeit haben, z.B. können sie innerhalb des italienischen Staatsgebietes noch für die Ausübung von Grundrechten und für den Zugang zu Gesundheits-, Sozial- und Versicherungsleistungen sowie gegenüber der öffentlichen Verwaltung und den Erbringern öffentlicher Dienstleistungen, für die Zustellung von Post und Gerichtsakten, für die Auszahlung oder Einzahlung von Geld bei Bankinstituten und Instituten, die Finanz- oder Postdienstleistungen erbringen, verwendet werden. Dies gilt aber nur bis zum 31. Januar 2027.
Die Ausstellung der elektronischen Identitätskarte (EIK) erfolgt weiterhin nur mittels Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 0472 849 446.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die im AIRE-Verzeichnis eingetragenen Bürger/innen die elektronische Identitätskarte (EIK) nun auch in der AIRE-Eintragungsgemeinde beantragen können.