Kommission für die Überprüfung der Wohnverhältnisse und Erteilung des Gutachtens für die Unbewohnbarkeitserklärung

Kommission für Unbewohnbarkeitserklärungen der Gemeinde Mühlbach

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Privatpersonen können aus Gründen der öffentlichen Gesundheit, aus Sicherheitsgründen oder aufgrund von Naturkatastrophen ein Gebäude oder eine Wohnung für unbewohnbar erklären lassen.

Die Bewertung der Unbewohnbarkeit wird auf Antrag der Privatperson von der zuständigen Kommission (Art. 130 des LG vom 17.12.1998, Nr. 13) vorgenommen, die die Räumlichkeiten besichtigt und ein entsprechendes Gutachten abgibt.

Anschließend stellt der Bürgermeister bei entsprechender Sachlage die Unbewohnbarkeitserklärung aus.

Gegen die Unbewohnbarkeitserklärung können innerhalb von 30 Tagen Rechtsmittel bei der Landesregierung eingereicht werden.


Art der Organisation

Kommissionen

Mitglieder

Geom. Bernhard Wierer

Gemeindetechniker, Private Bautätigkeit, Urbanistik

Geom. Florian Gurschler

Techniker des Technischen Amtes für geförderten Wohnbau

Orte

Marktgemeinde Mühlbach

KATHARINA-LANZ-STRASSE 47, 39037 MÜHLBACH

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 06.03.2024, 14:49 Uhr