Organe

Informationen über Gemeindeausschuss und Gemeinderat.

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Bürgermeister

Der Bürgermeister ist Oberhaupt der Gemeinde und Amtswalter der Regierung; er vertritt die Gemeinde, beruft den Rat und den Ausschuss ein und hat deren Vorsitz, er überwacht die Tätigkeit der Dienste und Ämter sowie die Ausführung der Rechtsakte.

Gemeindeausschuss

Der Gemeindeausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und den Gemeindereferenten.

Gemeinderat

Der Gemeinderat ist das politisch-administrative Leitungs- und Kontrollorgan der Gemeinde.